Ist es nicht erstaunlich, wie bekannt die SCHUFA in Deutschland ist? Fast jeder kennt sie, oder? Nun, die SCHUFA kennt auch uns ziemlich gut. Sie hat Unmengen an Informationen über uns gesammelt. Im Jahr 2012 waren es ganze 665 Millionen Informationen von etwa 66 Millionen Personen. Beeindruckend, oder?
Diese Daten erhält die SCHUFA von verschiedenen Vertragspartnern und nutzt sie, um Entscheidungsprozesse schneller und transparenter zu gestalten. Das klingt ja alles sehr edel und gut gemeint, oder? Die SCHUFA möchte ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen schützen und uns vor einer drohenden Überschuldung bewahren. Klingt fast wie ein Superheld, nicht wahr?
Aber halt! Was hat das alles mit Kreditkarten zu tun? Tja, die SCHUFA spielt auch bei der Beantragung und Nutzung einer Kreditkarte eine entscheidende Rolle. Wie genau? Das verraten wir euch jetzt!
Kreditkartenantrag: Diese Daten gehen in die SCHUFA ein
Prepaid-Kreditkarten sind für die SCHUFA eine ganz andere Geschichte. Da sie auf Guthabenbasis funktionieren und kein kreditorisches Risiko für die Bank darstellen, werden bei der Vergabe dieser Kreditkarten weder die SCHUFA-Akte abgefragt noch werden sie in der SCHUFA-Akte vermerkt.
Keine SCHUFA, keine Sorgen, oder? Doch bei allen anderen Kreditkarten sieht die Sache anders aus. Egal, ob es sich um Charge Cards, Debit Cards, Daily Charge Cards oder revolvierende Kreditkarten handelt, sie fallen alle in die zweite Kategorie.
Die SCHUFA verwendet das Merkmal „CC“ für Credit Card, und hier kommt der spannende Teil: Die Wirtschaftsauskunftei unterscheidet nicht zwischen den verschiedenen Kreditkartentypen, obwohl sie unterschiedliche Risiken mit sich bringen können. Ist das nicht erstaunlich?
Wenn man also eine Kreditkarte der zweiten Kategorie beantragt, kommt die SCHUFA ins Spiel. Die Bank holt Informationen von der SCHUFA ein, um die Kreditwürdigkeit des Kunden zu prüfen.
Aber das ist noch nicht alles, liebe Leute. Die Bank möchte noch mehr! Sie verlangt oft Kontoauszüge, Gehaltsnachweise und eine Selbstauskunft. Mit all diesen Informationen erstellt die Bank einen internen Scorewert. Das ist kein SCHUFA-Scoring, also verwechselt das bitte nicht.
Dieser interne Scorewert soll die Wahrscheinlichkeit ausdrücken, mit der der Kunde den gewährten Kreditkartenrahmen zurückzahlen kann. Wenn die Bank positiv über den Antrag entscheidet, erhält der Kunde seine heißersehnte Kreditkarte. Der Verfügungsrahmen der Karte ist im Grunde genommen ein Kreditrahmen, der basierend auf der Bonität des Kunden, seinem Scorewert und einigen internen Vorgaben der Bank berechnet wird.
Und was passiert dann mit der SCHUFA-Akte? Nun, die Ausgabe dieser Kreditkartenarten hat Auswirkungen auf die SCHUFA-Akte des Verbrauchers. Die Bank teilt der SCHUFA mit, dass der Kunde jetzt im Besitz einer Kreditkarte ist.
Und voilà, das CC-Merkmal wird in der SCHUFA-Akte eingetragen. Aber was der Verbraucher letztendlich mit der Kreditkarte macht, das bleibt der SCHUFA verborgen. Sie speichert weder Nutzungsdaten noch Marketingdaten über das Kaufverhalten.
Das ist ja beruhigend, oder? Die Löschfrist für Einträge unter dem Merkmal CC beträgt in der Regel die Vertragslaufzeit. Das bedeutet, dass die Kreditkarte aus der SCHUFA-Akte verschwindet, sobald der Kunde kündigt und die Kündigung wirksam wird. Ein kleiner Lichtblick in der Welt der SCHUFA.
Zu spät beglichene Kreditkartenabrechnungen können in die SCHUFA-Akte eingehen
Wer eine Debit Card, Daily Charge Card, Charge Card oder Revolving Card besitzt, hat die Möglichkeit, einen bestimmten Kreditrahmen zu nutzen. Je nach Art der Kreditkarte gibt es verschiedene Möglichkeiten, die geschuldete Summe zurückzuzahlen.
Einige Kreditkarten erlauben es dem Kunden, den Betrag beispielsweise in Raten an die Bank zurückzuzahlen, während andere Karten verlangen, dass der Gesamtbetrag am Ende des Monats vollständig beglichen wird. Hier gibt es zwei Optionen, abhängig vom Kreditkartenanbieter.
Die erste Option besteht darin, dass die Kartenzahlungen des Kunden während des Abrechnungszeitraums auf dem Kreditkartenkonto gesammelt werden. Am Ende des Zeitraums wird dem Kunden eine Gesamtrechnung gestellt, die von der Bank per Lastschrift von einem Referenzkonto, wie zum Beispiel dem Girokonto des Kunden, abgebucht wird.
Die zweite Option besteht darin, dass dem Kunden am Ende des Abrechnungszeitraums, in den meisten Fällen vier Wochen, eine Rechnung mit einem Zahlungsziel übermittelt wird. Der Kunde muss den geschuldeten Betrag bis zu diesem Datum an die Bank überweisen. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung nicht automatisch, sondern der Kreditkarteninhaber muss die Zahlung eigenständig veranlassen.
Es ist äußerst wichtig, dass Kunden das Zahlungsziel keinesfalls überschreiten. Eine verspätete oder ausbleibende Zahlung kann nicht nur zur Sperrung der Kreditkarte führen, sondern auch einen Eintrag in der SCHUFA-Akte zur Folge haben. Kreditkarteninhaber sollten immer darauf achten, den gewährten Kreditrahmen nicht zu überschreiten. Darüber hinaus sollten alle finanziellen Verpflichtungen vertragsgemäß und fristgerecht erfüllt werden.
Um dies zu gewährleisten, ist es ratsam, stets einen Überblick über die Gesamtsumme der finanziellen Verpflichtungen zu behalten. Es ist wichtig sicherzustellen, dass diese Verpflichtungen in einem angemessenen Verhältnis zu den Einkünften stehen. Nur so kann eine gesunde finanzielle Situation aufrechterhalten werden.
In den meisten Fällen wird nicht vertragsgemäßes Verhalten in Verbindung mit einer Kreditkarte der SCHUFA gemeldet. Dies geschieht, wenn der Kunde seine Kreditkarten Rechnungen nicht begleicht und somit in Zahlungsverzug gerät.
Ein negativer Eintrag in der SCHUFA-Akte ist zu erwarten, wenn eine Forderung zweimal gemahnt wurde und unbestritten ist. „Unbestritten“ bedeutet, dass der Kunde keinen Widerspruch gegen die Forderung einlegt. Diese Information ist auch relevant für Kunden, die Opfer von Kreditkartenbetrug wurden.
Wenn beispielsweise ein Krimineller die Kreditkarte eines Kunden in die Hände bekommt und sie für seine eigenen Zwecke nutzt, wird der Kunde normalerweise nicht kommentarlos die Rechnungen begleichen. Kunden, die Opfer von Kreditkartenbetrug geworden sind, werden in der Regel diese Rechnungen bestreiten und die Bank darüber informieren, dass sie selbst diese Zahlungen nicht getätigt haben.
Wenn die Bank über die unberechtigten Abbuchungen vom Kreditkartenkonto des Kunden informiert wird, stellt dies einen begründeten Widerspruch des Kunden dar und die Forderung wird bestritten. Ein Kreditkartenbetrug hat daher keine Auswirkungen auf die SCHUFA-Akte des Kunden.